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Daniela Giovanelli: «Sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz trifft nicht nur Frauen»

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Bildquelle: Infostelle Arbeit

Daniela Giovanelli ist Juristin und Leiterin der Infostelle Arbeit und sagt: «Jedes Unternehmen muss sich mit dem Gleichstellungsgesetz auseinandersetzen.» Obwohl das Gesetz seit Jahren gilt, erfüllt laut einer aktuellen Studie rund ein Fünftel der Schweizer Betriebe die gesetzlichen Vorgaben noch nicht. Dies betrifft auch viele im Kanton Thurgau. Im «Wirtschaftsbarometer» erklärt sie, weshalb Prävention und klare Strukturen für Unternehmen unverzichtbar sind, wie Arbeitgebende ihre Verantwortung wahrnehmen können und warum der Schutz vor Diskriminierung und sexualisierter Gewalt allen Mitarbeitenden und selbst der Unternehmung zugutekommt.

 

 

Das Schweizerische Gleichstellungsgesetz (GlG) von 1996 verbietet jede direkte oder indirekte Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund des Geschlechts. Es gilt für die Privatwirtschaft und die öffentliche Verwaltung. Das Gesetz regelt Kernbereiche wie Lohn, Anstellung, Beförderung und schützt vor sexueller Belästigung. Die Infostelle Arbeit in Weinfelden ist die zentrale Anlaufstelle im Kanton Thurgau für Fragen rund um das Gleichstellungsgesetz (GlG) und Arbeitsrecht.

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